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AGBs

1. Allgemeines 

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Einkauf, Verkauf und Lieferung der Lubricol Trading House GmbH, erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bedingungen des Käufers oder Verkäufers („Vertragspartner“) verpflichten Lubricol Trading House GmbH nicht, auch wenn sie von Lubricol Trading House GmbH nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Lieferverträge werden für Lubricol Trading House GmbH erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für Lubricol Trading House GmbH nicht verbindlich. Bei Nichteinhaltung, insbesondere bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Lubricol Trading House GmbH berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Ausführung der Aufträge abzulehnen. 

Lubricol Trading House GmbH. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnungen gestellt werden. 

Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder seine Zahlungen einstellt, werden sämtliche Forderungen gegenüber dem Vertragspartner sofort in einem Betrag fällig und der Vertragspartner kommt sofort in Verzug. Zudem ist die Lubricol Trading House GmbH zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Gleiches gilt, wenn der Lubricol Trading House GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. In diesem Fall ist Lubricol Trading House GmbH berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Lubricol Trading House GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Vertragspartner von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist Lubricol Trading House GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Vertragspartner trägt die gesamte Beitreibung, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Lubricol Trading House GmbH ist berechtigt, seine Forderung abzutreten. Verzugszinsen werden in Höhe von 9-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. 

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2. Angebot und Vertragsschluss 

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Angebote der Lubricol Trading House GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Lubricol Trading House GmbH eine Bestellung des Vertragspartners schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Neuberechnungen. Unsere Vertreter und Reisenden sind nur zur Vermittlung, nicht zum Vertragsabschluss berechtigt. 

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3. Preise 

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Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Maut und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Angebote der Lubricol Trading House GmbH sind freibleibend. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Mineralölsteuern und sonstiger öffentlicher Abgaben, etc. berechtigen Lubricol Trading House GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen Lubricol Trading House GmbH zur Preisanpassung. 

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4. Liefer- und Leistungszeit 

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Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die Lubricol Trading House GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Vertragspartner keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils von dem Vertrag zurückzutreten. 

Für die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Tankwagen, Fässern, Kannen und sonstigen Gebinden das auf dem Abgangslager-/Werk der Lubricol Trading House GmbH durch Verwiegung oder Vermessung ermittelte Gewicht/Volumen maßgebend, soweit nicht bei Lieferung durch Tankwagen das Volumen am Bestimmungsort mittels geeichter Messvorrichtungen am Tankwagen festgestellt wird. 

Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. 

Bei Lieferverzug, den Lubricol Trading House GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, sofern Lubricol Trading House GmbH nicht grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft. 

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5. Versendung und Gefahrenübergang 

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Alle Gefahren gehen auf den Vertragspartner über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Lubricol Trading House GmbH verlassen hat. 

Lubricol Trading House GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Vertragspartners, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an Lubricol Trading House GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Lubricol Trading House GmbH sowie die gesamten Transportkosten. 

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6. Zahlungsbedingungen 

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Sämtliche Rechnungen sind nach vorhergehender Einigung per Bar-Nachnahme, EC-Zahlung, Bar, Vorauskasse oder bei Selbstabholung zahlbar soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an Lubricol Trading House GmbH erfolgen. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne Abzug innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Bankverbindung ist der Rechnung zu entnehmen. Zahlungszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Geldeingangs bei Lubricol Trading House GmbH. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Vertragspartners. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder anerkannt sind. Der Vertragspartner ist zur Ausübung eins Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. Dies gilt auch bei Vermögensverfall der 

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7. Eigentumsvorbehalt 

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Lieferungen der Lubricol Trading House GmbH erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Vertragspartner über, wenn er seine Verbindlichkeiten aus der Lieferung gegenüber Lubricol Trading House GmbH vollständig einschließlich etwaiger Refinanzierungs- und Umkehrwechsel erfüllt hat ist der Vertragspartner Vollkaufmann, dann geht das Eigentum erst auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Lubricol Trading House GmbH erfüllt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Vertragspartner bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. 

Wird die von Lubricol Trading House GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt auch der Vertragspartner schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte im Verhältnis des Rechnungswertes an die Abtretung annehmende Lubricol Trading House GmbH ab und an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für Lubricol Trading House GmbH. 

Durch Verarbeitung der Waren erwirbt der Vertragspartner kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für Lubricol Trading House GmbH. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Lubricol Trading House GmbH und Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf Lubricol Trading House GmbH übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Vertragspartner bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. 

Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt Lubricol Trading House GmbH Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von Lubricol Trading House GmbH gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. 

Der Vertragspartner darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann an Dritte veräußern, wenn diese die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen haben. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Vertragspartner nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte der Lubricol Trading House GmbH, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat der Vertragspartner Lubricol Trading House GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist Lubricol Trading House GmbH eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden. 

Veräußert der Vertragspartner die von Lubricol Trading House GmbH gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse, so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an Lubricol Trading House GmbH ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware der Lubricol Trading House GmbH nur solche Gegenstände, die entweder dem Vertragspartner gehörten oder aber nur unter dem sog. einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, so tritt der Vertragspartner die gesamte Kaufpreisforderung an Lubricol Trading House GmbH ab. Im anderen Fall, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht Lubricol Trading House GmbH ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. 

Der Vertragspartner ist ermächtigt, die Lubricol Trading House GmbH mit dieser Vorausabtretung zedierten Forderungen für Lubricol Trading House GmbH, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr, einzuziehen, so lange er seinen Verpflichtungen gegenüber Lubricol Trading House GmbH vertragsmäßig nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit durch Lubricol Trading House GmbH widerrufen werden. Auf Verlangen ist der Vertragspartner verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben und Lubricol Trading House GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Mit einer Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zu Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. 

Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt dann, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt 

vom Vertrag vor. Durch die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts werden die Ansprüche der Lubricol Trading House GmbH aus der Geschäftsbeziehung im Übrigen nicht berührt. Insbesondere wirkt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Vertragspartner ist Verbraucher. Für die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist insbesondere kein Rücktritt vom Vertrag notwendig. Eine Ausnahme gilt nur für Verbraucherverträge. 

Übersteigt in den vorgenannten Fällen der Wert der Sicherungen die Forderungen der Lubricol Trading House GmbH um mehr als 10%, so gibt Lubricol Trading House GmbH auf Antrag des Vertragspartners übersteigende Sicherungen nach Wahl der Lubricol Trading House GmbH frei. 

 

8. Beanstandungen und Gewährleistung 

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Beanstandungen können nur berücksichtigt werden. wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware vorgebracht werden und von Lubricol Trading House GmbH noch nachgeprüft werden können. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr und die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

Im Reklamationsfall sind jeweils eine Probe und ein Rückstellmuster für eine eventuelle Gegenprobe zu entnehmen. Die Probe muss mindestens 1 Kilogramm bzw. 1 Liter betragen. Das Rückstellmuster darf erst nach unserer Genehmigung vernichtet werden. Die Kosten der Nachprüfung trägt die unterliegende Partei. 

Der Vertragspartner hat bei Lieferungen mangelhafter Ware lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann er nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten. 

Für die Eignung der zu befüllenden Gebinde und Anlagen (z.B. Sauberkeit, Dichtigkeit, Füllmenge) ist der Vertragspartner verantwortlich. 

Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet die Lubricol Trading House GmbH, soweit zulässig, höchstens bis zum doppelten Betrag des Netto-Kaufpreises. 

Bei vertraglichen oder gesetzlichen Schadensersatzansprüchen des Vertragspartners haftet Lubricol Trading House GmbH nur für unmittelbare Personen- oder Sachschäden bis zum doppelten Betrag des Netto-Kaufpreises. Für Vermögensschäden und mittelbare Schäden wird im Übrigen keine Haftung übernommen, sofern Lubricol Trading House GmbH nicht grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft. 

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9. Schadensersatzansprüche 

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Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet Lubricol Trading House GmbH nur, wenn ihm bzw. seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 

Befindet sich der Abnehmer mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug, so kann Lubricol Trading House GmbH nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. 

Den entstandenen Schaden kann Lubricol Trading House GmbH nach seiner Wahl konkret berechnen oder mit 10 % des Auftragswertes pauschal festsetzen. 

 

10. Anwendbares Recht 

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Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartner und Lubricol Trading House GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. 

Andere nationale Rechte, ebenso das UN-Kaufrecht, werden ausgeschlossen. Die Regelungen der UN-Konvention zur Abtretung von Forderungen im Internationalen Handelsverkehr gelten bereits jetzt aufschiebend bedingt auf den Moment deren Inkrafttretens als vereinbart. 

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11. Datenschutz 

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Lubricol Trading House GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Vertragspartner, gleich ob diese vom Vertragspartner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben. Speichern, verarbeiten nutzen und an Dritte, insbesondere zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. 

12. Gerichtsstand 

Ist der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentliches Sondervermögens, ist Gerichtsstand nach Wahl der Lubricol Trading House GmbH der Sitz der Lubricol Trading House GmbH oder des Factors. Erfüllungsort ist der Sitz Lubricol Trading House GmbH. 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 

Blankenburg Februar 2025 

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